BVfK - Wochenendticker 24. November 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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„50 % Preisdrücken lautet die Vorgabe bei WKDA“

 

Arglos geschwiegen oder arglistig verschwiegen?

 

Zunächst mein Geschäft, dann die BVfK-Mitgliedergemeinschaft!

 

Realisitsches Ziel: 8.000 Ankaufangebote pro Monat!

 

Bericht von der Retro Classics Cologne 2018. 

 

Großes Lob für den BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Oldtimermesse.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Keine generelle Untersuchungspflicht  des Händlers 

 

Reichweite der „Sichtprüfung“ von hereingenommenen Fahrzeugen

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WhoBuysMyCar - Die BVfK-Ankaufplattform jetzt mit verbesserter Suchfunktion

 

Jetzt bei den digitalen Projekten des BVfK mitbestimmen! Ideen- und Projektplanungsforum online.

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„50 % Preisdrücken lautet die Vorgabe bei WKDA“ - berichtet ein junger Mann, der sich vor einiger Zeit um eine Stelle bei Deutschlands größten Autoaufkäufer beworben hatte. Wenn man den „Erfahrungsbericht aus der Gebrauchtwagen Welt“ des Kfz-Betrieb vom vergangenen Mittwoch liest, kann man den Eindruck gewinnen, dass man bei einem der angeblich wertvollsten Unternehmen in Deutschland inzwischen auch nur noch mit Wasser kocht, da die Kundschaft vermutlich inzwischen besser aufgeklärt ist und sich nicht mehr so leicht überrumpeln lässt. Der Vergleichstests mittels eines Škoda Octavia ergab eine Differenz von 97 € zum Gebot des Vertragshändlers - und zwar nicht etwa nach unten, sondern nach oben! 

Dass die von der Bank deutsches Kfz-Gewerbe, BDK in Kooperation mit der DAT betriebene Ankaufplattform trotz besserer Bewertung nicht den Zuschlag bekam, lag am Versagen des Netzwerkhändlers, der sich um den Kontakt (Leed) einfach nicht kümmerte. 

Die wichtigste Erkenntnis dieses bemerkenswerten Berichts liegt jedoch darin, dass es oft die Kleinigkeiten sind, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden, denn bei genauerer Betrachtung hätte eigentlich der mit dem schlechteren Angebot den Zuschlag bekommen müssen, denn der hatte das Auto gründlich gecheckt und natürlich mehr Mängel gefunden, als die weniger gründlichen Prüfer von WKDA, die den höheren Preis vermutlich mangels genauerer Kenntnis des Zustands boten. 

Genau hier liegt das Problem werden Sie, verehrte BVfK-Mitglieder sagen. Daher bekommen wir auch von der WKDA-Vermarktungsfirma Auto1 öfters Fahrzeuge mit verschwiegenen Mängeln geliefert. 

Doch wer hat hier eigentlich verschwiegen? Ist es nicht der private Verkäufer, der vermutlich versäumt hat, über die vom Vertragshändler entdeckten Mängel beim Verkauf an WKDA zu berichten? 

Sie werden sagen: Das ist doch Alltag, das ist normal, das machen die doch alle. 

Dennoch ist das nicht korrekt. Im Grunde genommen ist es womöglich sogar arglistige Täuschung, auch wenn der Bundesgerichtshof dem Privaten beim Verkauf an Händler (C2B) großzügigerweise den automatischen Gewährleistungsausschluss spendiert. 

Hierzu die BVfK-Rechtsabteilung: Auch ein privater Verkäufer muss über bekannte Mängel und verkehrswesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs aufklären. Macht er das nicht, läuft er Gefahr, von dem Käufer im Nachhinein wegen arglistiger Täuschung oder einer Aufklärungspflichtverletzung in Anspruch genommen zu werden.

Daher die Frage: Hat unser Škoda-Verkäufer arglos geschwiegen oder arglistig verschwiegen?

Das Phänomen WKDA hat viele Ursachen. Wenn wir uns (selbst)kritisch auch mit den Details befassen und es mit eigenen Lösungen besser machen, kann wieder Boden gutgemacht werden.

„Klingt gut – aber was ist zu tun?“ werden Sie sagen. Zunächst einmal sollten wir uns und unseren Kunden bei der Inzahlungnahme oder beim Ankauf am besten schriftlich klarmachen, dass sie verpflichtet sind, auf alle bekannten Mängel hinzuweisen.

Mindestens genauso wichtig ist es allerdings, WKDA „auszuschalten“, womit gemeint ist, die Autos nicht über WKDA, sondern vom Vorbesitzer direkt zu kaufen.

Dank BVfK-DIGITAL müssen BVfK-Mitglieder nicht viel dafür tun, um an die Autos Ihrer Kunden, bzw. derjenigen, die Ihre Website besuchen, zu gelangen.

Die Lösung heißt who buys my car www.wbmc.de – und keine Sorge: Ihre Kunden gehören Ihnen erst einmal ganz allein, wenn Sie sich das wbmc-Modul auf Ihrer Website einbinden lassen, denn Sie haben ein dreistündiges Vorzugsrecht, bevor das Angebot allen BVfK-Kollegen angezeigt wird.

Jetzt heißt es nur noch: „Nicht meckern, sondern mitmachen!“ Nach dem Motto: „zunächst mein Geschäft, dann die BVfK-Mitgliedergemeinschaft“ Angebote generieren. Wenn jedes Mitglied pro Woche nur 3 private Ankaufangebote über seine Website generiert und zwei davon der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, könnten bereits auf diesem Wege über 8.000 Ankaufangebote pro Monat zu Ihnen gelangen!

Hier finden Sie ein Beispiel für die I-Frame-Einbindung auf der Website eines BVfK-Mitgliedes:

www.gebrauchtwagenhaus.com/wissenswertes/inzahlungnahme.html

Das ist doch wohl ein tolles Beispiel für: 

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

 

Hier geht es zum lesenswerten Artikel im Kfz-Betrieb:

Kfz-Betrieb: Werkauftmeinauto.de? Ein Erfahrungsbericht aus der Gebrauchtwagenwelt

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Bericht von der Retro Classics Cologne 2018.

Zweitveranstaltungen gelten gemeinhin als Gradmesser für langfristigen Erfolg. Nach einer glänzenden Premiere im Vorjahr konnte die Retro Classics Cologne nun beweisen, dass sie das Zeug zum automobilen Dauerbrenner besitzt: Vom 15. bis 18. November lockte die Messe für Fahrkultur abermals Sammler, Händler und Liebhaber klassischer Automobile in die neuen Hallen 6 und 9 der Kölnmesse, wo rund 450 Aussteller auf mehr als 40.000 Quadratmetern über 1.500 hochwertige Fahrzeuge präsentierten. Großen Zuspruch ernteten auch die interessanten Sonderschauen sowie das vielseitige Rahmenprogramm, allem voran die spannenden Bietergefechte der Classicbid-Auktionen. Insgesamt zogen Organisatoren, Aussteller und Besucher gleichermaßen ein positives Resümee der zweiten Retro Classics Cologne.

„Man sagt, dass alles, was im Rheinland zum zweiten Mal stattfindet, eine Tradition ist“, scherzte Karl-Ulrich Herrmann, Geschäftsführender Gesellschafter des Veranstalters RETRO Messen GmbH. „Daran wollen wir uns halten. Köln ist das Silicon Valley des Motorenbaus. Ich sehe daher eine gute Zukunft für die Retro Classics Cologne und gehe davon aus, dass sich die Messe gut etabliert hat. Wir sind sehr zufrieden mit dem Besucherzustrom, und auch das positive Feedback aus der Szene gibt uns Recht.“

Eine Szene mit weitem Einzugsgebiet: Neben Teilnehmern aus Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen konnten wieder zahlreiche Gäste aus dem angrenzenden und ferneren Ausland begrüßt werden, etwa aus BeNeLux, Österreich, Schweiz, Italien oder Estland. Über ein Fünftel nahm dabei eine Anreise von mehr als 100 Kilometern in Kauf. Um fündig zu werden, ließen sich die Messebesucher viel Zeit – die durchschnittliche Verweildauer lag bei 4,1 Stunden.

Lifestyle, Fahrspaß und Emotionen
Am Klassiker-Markt finde derzeit ein bedeutender Wandel statt, meint Herrmann, weg von Investitionsdenken und rein historisch motiviertem Sammeln, hin zu Lifestyle, Fahrspaß und Selbstdefinition. Dies sei auf der Messe „deutlich spürbar“ gewesen und erkläre die „sehr gute Nachfrage und die stetig wachsenden Verkaufszahlen“ im Bereich der sogenannten NEO Classics Manufakturfahrzeugen, Unikaten und exklusiven Automobilen bis 20 Jahren. „Stärker denn je spielen heute Emotionen eine vorgelagerte Rolle beim Kauf eines Klassikers.“

Wolfgang Schreier,  BVfK-Oldtimerbeauftragter w.schreier@bvfk.de

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Großes Lob für den BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Oldtimermesse.

Ein positives Resümee zogen die BVfK-Händler, die sich auf dem BVfK-Gemeinschaftsstand  der Retro-Classics Cologne zusammengefunden hatten. Besonders bemerkenswert fand Dr. Mänken von Rheingold Classics das kollegiale Miteinander. Thomas Wittlich spendete „allen Beteiligten ein großes Lob für die tolle Arbeit/Leistung, denn ohne den BVfK und sein Team wäre eine solche Veranstaltung für ein einzelnes Mitglied kaum zu bewältigen!!! Besonders gut gefallen hat uns der komplette Messestand hinsichtlich Größe, Optik und Aufteilung der Fahrzeuge.  

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Keine generelle Untersuchungspflicht des Händlers 

 

Reichweite der „Sichtprüfung“ von hereingenommenen Fahrzeugen

Da wir in vergangenen Wochen mehrfach von unseren Mitgliedern gefragt worden sind, ob ein KfZ-Händler ein Gebrauchtfahrzeug vor dem Verkauf untersuchen muss und wenn ja, in welchem Umfang, möchten wir über etwaige Pflichten des Händlers in diesem Zusammenhang informieren.

Laut der Rechtsprechung des BGH trifft den Gebrauchtwagenhändler keine generelle Pflicht, ein Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen. Nach seiner Auffassung hat eine Untersuchung aber dann zu erfolgen, wenn besondere Umstände einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen. Danach ist der Händler grundsätzlich nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung, sprich einer Sichtprüfung, verpflichtet. Das Resümee der Rechtsprechung des BGH lautet daher: Die Sichtprüfung ist die Regel, eine Untersuchung die Ausnahme.

Demnach sollte der Händler bei jedem Gebrauchtwagen eine Sichtprüfung vornehmen, unabhängig vom Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs und unabhängig davon, ob der Händler über eine eigene Werkstatt verfügt oder nicht. Für den Fall, dass der Händler an dem Fahrzeug vor Verkauf keine Sichtprüfung vorgenommen hat, sollte er gerade einen privaten Käufer über diesen Umstand ausdrücklich in Kenntnis setzen. Anderenfalls läuft er Gefahr wegen einer Aufklärungspflichtverletzung in Anspruch genommen zu werden.

Die Formulierung des BGH „fachmännisch äußere Besichtigung“ darf aber nicht dahingehend verstanden werden, dass das Fahrzeug dann nur von außen besichtigt werden muss. Da der BGH den Begriff der äußeren Besichtigung bis heute nicht näher konkretisiert hat, sollte sich die Sichtprüfung, allein schon zur Sicherheit des Händlers, auch auf den Innenraum, den Motor und auch den Kofferraum beziehen.

Die in diesem Zusammenhang spannende Frage, ob auch der Unterboden zu einer ordnungsgemäßen Sichtprüfung dazugehört, kann nach der Opel Zafira Entscheidung des BGH mit „im Zweifel ja“ beantwortet werden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein KfZ-Händler einen 13 Jahre alten Opel Safira vor dem Verkauf durchgesehen und an den Bremsleistungen nur leichten vordergründigen Rost festgestellt. Im Übrigen hat der Händler zu seiner Verteidigung vorgetragen, sich auf die Hauptuntersuchung verlassen zu haben. Das OLG Oldenburg, als Vorinstanz zum BGH, verneinte hier eine sorgfältige Sichtprüfung. Nach Auffassung des OLG gehören somit der Unterboden und die dort sichtbaren Bauteile, wie z.B. die Bremsleitungen, zu einer ordnungsgemäßen Sichtprüfung dazu. Der BGH hat dies zwar nicht ausdrücklich bestätigt, dem aber Händler Fahrlässigkeit vorgeworfen. Nach Auffassung des BGH muss der Händler, wenn er sich den Unterboden anschaut, auch richtig hingucken. Denn in diesem Fall hätte er die erhebliche Korrosion an den Bremsleitungen erkennen können.

Nach dem Besagten sollte der Händler im Rahmen der Sichtprüfung bei Gebrauchtfahrzeugen folgende Fragen im Rahmen einer Checkliste beantworten:

• Sind an dem Fahrzeug Beulen oder Dellen vorhanden, die auf einen Anstoß- oder Unfallschaden schließen lassen?

• Sind an dem Fahrzeug Lack- oder Farbtonunterschiede erkennbar, die auf eine Nach- oder Neulackierung hindeuten?

• Wie sind die Spaltmaße des Fahrzeugs? Sind Spachtel- oder sonstige Reparaturstellen erkennbar, die auf eine Instandsetzung der Karosserie schließen lassen?

• Haben an dem Fahrzeug Um- oder Nachrüstungsarbeiten stattgefunden, sodass die Gefahr des Wegfalls der Allgemeinen Betriebserlaubnis besteht?

• Hat eine Prüfung von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Lenkung und Bremsen bei einer Probefahrt stattgefunden?

Zu guter Letzt stellt sich die daran schließende Frage, wie der Händler sich nach einer durchgeführten Sichtprüfung zu verhalten hat. Das hängt entscheidend davon ab, zu welchen Ergebnis er bei einer solchen gelangt:

Die Sichtprüfung liefert keine Anhaltspunkte für einen Mangel

Ohne konkreten Hinweise auf einen Mangel, ist der Händler zu weiteren Nachforschungen nicht verpflichtet. In einer solchen Konstellation kann der Händler das Fahrzeug verkaufen und braucht keine Sorge zu haben, wegen eines etwaigen Verschuldens bei der Sichtprüfung des Fahrzeugs in Anspruch genommen zu werden.

Die Sichtprüfung liefert einen konkreten Verdacht auf eine Mangelhaftigkeit

Bei einem konkreten Verdacht auf die Mangelhaftigkeit muss das Fahrzeug nach der o.g. Rechtsprechung des BGH untersucht werden. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn der Händler unabhängig von der Sichtprüfung Kenntnis von einem Mangel wie z.B. durch eine Angabe des Vorbesitzers erlangt. Welche Maßnahmen der Händler bei einem konkreten Verdacht zu veranlassen hat, hängt sicherlich von dem jeweiligen Ergebnis ab. Zusammenfassend kann man aber sagen, dass der Händler in einer solchen Fallkonstellation alles Mögliche und Zumutbare unternehmen muss, um die Sache aufzuklären.

Händler beabsichtigt den Verkauf eines Fahrzeugs trotz Verdachts auf Mängel, ohne weitere Überprüfung

Der Händler, der ein Fahrzeug ungeprüft trotz bestehenden Verdachts verkaufen will, sollte den Käufer über den vorhandenen Verdacht und darauf, dass eine Überprüfung nicht stattgefunden hat, ausdrücklich, am besten schriftlich, aufklären, wie zum Beispiel: Es besteht der Verdacht auf einen Unfallvorschaden, eine nähre Überprüfung hat diesbezüglich nicht stattgefunden.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WhoBuysMyCar - Die BVfK-Ankaufplattform jetzt mit verbesserter Suchfunktion

Jüngst wurde unserer Ideen- und Projektplanungsforum ins Leben gerufen und auch schon mit Optimierungsvorschlägen einiger Händler befüllt. Die erste über das Forum eingestellte Verbesserung wurde mit heutiger Wirkung fertiggestellt und in der Plattform allen Händlern zur Verfügung gestellt. 

Das Ergebnis ist eine optimierte Fahrzeugsuche, die es ermöglicht nur die Fahrzeugangebote von privaten Anbietern aufzulisten oder wenn gewünscht, auch mit den B2B-Angeboten gemischt. Somit ist die mühselige Suche nach privaten Angeboten zwischen den vielen B2B-Angeboten endlich Geschichte. 

B2B-Plattform profitiert ebenfalls von optimierter Suchfunktion 

Auch die B2B-Plattform wurde ab heute mit einer Suchmaske ausgestattet, die jetzt für mehr Komfort in der Suche nach dem richtigen B2B-Angebot sorgt. 

Meinungen der Händler werden nicht nur gehört, sondern auch umgesetzt

Die Fertigstellung der optimierten Suchfunktion ist er erste Beweis dafür, dass wertvolle Ideen, die z. Bsp. über das neue Ideen- und Projektplanungsforum an uns Entwickler herangetragen werden, nicht in irgendwelchen E-Mailpostfächern von Kundenbetreuern gesammelt und vergessen werden, sondern gemeinsam in Zusammenarbeit von BVfK-Händlern und BVfK-IT kreiert, konzipiert, geplant und entwickelt werden. Und all das auch noch in recht kurzer Zeit.

"Mitreden" und "drüber reden" bringt uns gemeinsam weiter in die Unabhängigkeit. Also nehmen Sie sich einmal kurz die Zeit und teilen uns Ihre Ideen durch unser neues Forum mit oder bringen sich mit in bestehende Ideen ein, um diese noch besser zu machen. Auch Ihre Bewertung hilft uns das Richtige bzw. Wichtige zu tun. Wie erfahren Sie im Beitrag unterhalb.

 

Jetzt bei den digitalen Projekten des BVfK mitbestimmen! - Ideen- und Projektplanungsforum online.

Seit knapp 3 Wochen können alle BVfK-Händler, die auf der WhoBuysMyCar-Plattform registriert sind, ihre Ideen und Vorschläge zur Optimierung, Erweiterung
und Neuentwicklung in unser Ideen- und Projektplanungsforum eintragen und mit anderen diskutieren.

Alle Ideen und Vorschläge können kommentiert und bewertet werden, somit können wir von der Entwicklerseite sehen, welche der Ideen am dringendsten gebraucht werden und in die Entwicklung müssen.

Aber auch der Stand der aktuellen Entwicklungen inklusive zeitlicher Planung kann nun jederzeit eingesehen werden.

Das neue "Ideen- und Projektplanungsforum" finden Sie im Händlerbereich der WBMC-Seite in der Fußzeilennavigation unter selbigen Namen oder unter diesem Link:

https://www.whobuysmycar.de/wbmc-dealer-area/forum/

Eine genaue Beschreibung finden Sie in den FAQ's, ebenfalls in der Fußzeilennavigation.

Ihr Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

>>> Jetzt hier im BVfK-Mitgliederbereich für WBMC registrieren 

Fragen und Anregungen oder sollte mal etwas nicht so laufen wie erwartet, gerne per E-Mail an: m.manthey@bvfk.de. 

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